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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

Beschreibung

  Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen. 

Voraussetzungen

  Die Zulassung wird erteilt, wenn bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde, mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann, an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht, und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. 

Verfahrensablauf

  Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle. Diese prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung. Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach. Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung. Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung. Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage beginnen. 

Unterlagen

  Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab. 

Rechtsgrundlage

  § 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

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  • Bauplanung

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Freigabevermerk Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-PfalzFreigabedatum 09.02.2023Zurück zur Übersicht