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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“

Sie können Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen von gemeinnützigen Institutionen (wie zum Beispiele Vereine und/oder gGmbHs) beantragen. Der Schwerpunkt muss auf der Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation liegen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Online-Dienst Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten. Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. 

Voraussetzungen

  Sie müssen ein gemeinnütziger Verein, deren hessischer Dachverband oder eine gemeinnützige juristische Person des Privatrechts sein. Sie müssen ihren Sitz in Hessen haben oder das Projekt in Hessen umsetzen. Sie dürfen mit dem Projekt noch nicht begonnen haben. Sie müssen das Projekt im laufenden Jahr umsetzen. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% einbringen. 

Verfahrensablauf

  Sie reichen den Antrag zum Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert über den untenstehenden Link ein Der Antrag wird geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird über die Förderung entschieden In Zweifelsfällen entscheidet eine Jury über Ihren Antrag Wenn Ihre Förderung bewilligt wird, erlässt die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung einen entsprechenden Zuwendungsbescheid Die Umsetzung des Projekts muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Förderung bewilligt wird Die im Bescheid bewilligte Förderung muss bis zum 10.12. abgerufen werden Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06. des Folgejahres erbracht werden Der Verwendungsnachweis wird von der Hessischen Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geprüft 

Fristen

  Die Frist wird auf der Homepage der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bekanntgegeben.
 

Unterlagen

  Antragsverfahren: Keine. Es können Angebote und/oder Kostenschätzungen beigefügt werden. Vor der Auszahlung der Fördergelder: Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) Nachweis der Bankverbindung (zum Beispiel durch ein Schreiben der Bank mit der Kontoverbindung und dem Namen der Institution Nach Abschluss des Projektes: Verwendungsnachweis mit allen Belegen vorlegen (Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt) 

An wen kann ich mich wenden?

  Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung 

Was muss ich wissen?

  Informationen zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ finden Sie auf der Homepage der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. 

Rechtsgrundlage

  Richtlinie zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ der Hessi-schen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 vom 4. Juli 2022, Seite 766ff 

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Verwandte Lebenslagen

  • Weitere Förderbereiche

    Weitere Förderangebote und Informationen für Unternehmen und Organisationen finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessische Staatskanzlei (HStK)Freigabedatum 21.12.2022Zurück zur Übersicht