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Maßnahmen der Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Wenn Sie eine gemeinnützige Einrichtung sind und Leistungen wie Hilfen und Beratung in den u.g. Feldern anbieten, kann auf Antrag geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung vom Land Hessen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Beschreibung

  Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen. Gefördert werden im Einzelnen: • investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen • überregionale Einrichtungen für Suchtfragen • Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen • besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich • Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“ • bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich • überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung • überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR). 

Voraussetzungen

  Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft. 

Verfahrensablauf

  (formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung. Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert. Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst. 

Fristen

  Im Förderbescheid wird insbesondere festgelegt, bis wann der Sachbericht und der Kostennachweis (Verwendungsnachweis) vor-zulegen sind. 

Unterlagen

  (formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert. 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

Was muss ich wissen?

  Es gibt folgende Hinweise: Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, mit der u.g. Behörde Kontakt aufzunehmen – telefonisch oder per E-Mail. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Verwandte Lebenslagen

  • Gesundheitsvorsorge

    Viele Krankheiten lassen sich durch Vorsorge verhindern oder durch Früherkennung gut behandeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungs- und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – von Impfungen über Krebsfrüherkennung bis hin zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Außerdem finden Sie hier Informationen, wie Sie sich mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht auf ernste Situationen vorbereiten können.Mehr erfahren
Urheber bis 31.12.2022: Regierungspräsidium DarmstadtFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 16.12.2022Zurück zur Übersicht