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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

  Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen. Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden. 

Voraussetzungen

  Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss. Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt. Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell) Sie sind nicht (neu) verheiratet Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen: Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt 

Verfahrensablauf

  Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden. Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle. Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein. Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind. Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung. 

Fristen

  Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. 

Unterlagen

  Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise 

Was muss ich wissen?

  Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage

  Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL) 

Rechtsbehelf

  Widerspruch Verpflichtungsklage 

Verwandte Lebenslagen

  • Trennung mit Kind

    Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach erneuter Heirat aus?Mehr erfahren
Urheber Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)Freigabevermerk Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)Freigabedatum 20.10.2023Zurück zur Übersicht