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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Eintragung einer Waffe: gelbe Waffenbesitzkarte online

    Mehr erfahren
  • Eintragung einer Waffe: grüne Waffenbesitzkarte online

    Mehr erfahren
  • Eintragung einer Waffe: rote Waffenbesitzkarte online

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler. Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben. Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen. Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben. Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden: Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID). Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. 

Voraussetzungen

  Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein 

Verfahrensablauf

  Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. 

Unterlagen

  Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag) Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht) 

An wen kann ich mich wenden?

  In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Verwandte Lebenslagen

  • Fischen und Jagen

    Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 01.06.2023Zurück zur Übersicht