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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung

Das Programm fördert forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald.

Beschreibung

  Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert. Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert: (1) Förderung der Erstaufforderung (2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung Vorarbeiten Waldumbau Jungbestandspflege Bodenschutzkalkung Bodenschonende Holzernte Zertifizierung Waldentwicklung (3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Waldpflegevertrag Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung Zusammenfassung des Holzangebotes Professionalisierung (4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur Forstwirtschaftlicher Wegebau Förderung von Holzkonservierungsanlagen Kalamitäten Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen Räumung Waldschutz I Waldschutz II Holzlagerplätze Wiederaufforstung Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland. 

Voraussetzungen

  Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie. Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen. 

Verfahrensablauf

  Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen. 

Fristen

  Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.: A1 - Neuanlage von Wald B2 - Waldumbau B3 - Jungbestandspflege B4 - Bodenschutzkalkung D1 - Wegebau 

Unterlagen

  Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis 

Gebühren

  Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist. 

Rechtsgrundlage

  Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen. 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten. 

Verwandte Lebenslagen

  • Weitere Förderbereiche

    Weitere Förderangebote und Informationen für Unternehmen und Organisationen finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 19.10.2022Zurück zur Übersicht