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Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Beschreibung

  Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers. Die Werkstattkarte wird von den Fachkräften der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahr sein. Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt. Sie können einen Ersatz bei Kartenverlust oder Diebstahl Ihrer Werkstattkarte beantragen. Jede verantwortliche Fachkraft darf nur im Besitz 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis sein. 

Voraussetzungen

  Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller. 

Verfahrensablauf

  Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort - Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde - oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen. - Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der OnlineAuthentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. - Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. - Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig. - Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen. - Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. - Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. - Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt Hinweis: Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Unterlagen

  - Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort. - Ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige 

An wen kann ich mich wenden?

  - örtliche Fahrerlaubnisbehörde - zuständige Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) 

Was muss ich wissen?

  Bei jedem Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft (Techniker:in) zu unterzeichnen. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

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