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Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja oder in elektronischer Form Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde Online-Dienste vorhanden: (noch) nicht in bei jeder Fahrerlaubnisbehörde Formulare
  • Ausnahmegenehmigung für Prüfort beantragen (pdf)

    Mehr erfahren
  • Beantragung einer Fahrerlaubnis TÜV sonstige (pdf)

    Mehr erfahren
  • Vordruck - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1

    Mehr erfahren
  • Vordruck - Bescheinigung über die Augenärztliche Untersuchung 6.2.2

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren. Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen. Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt. Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen. Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.Landkreis Bergstraße
 

Voraussetzungen

  Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 

Verfahrensablauf

  Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen beigefügen. Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erteilt Sie der technischen Prüfstelle einen Prüfauftrag zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung(en). 

Fristen

  Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. 

Unterlagen

  gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm) Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen) gültiger Führerschein gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend) Angaben zur Fahrschule 

Gebühren

  Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag) • Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Zuständigkeit

  Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde. 

Verwandte Lebenslagen

  • Führerscheine

    Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 10.10.2025Zurück zur Übersicht