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Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft

Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.

Beschreibung

  Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Dies geht über eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft. Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft. Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft. Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären: Unterhaltsansprüche des Kindes Unterhaltsansprüche der Mutter Sorgerecht Erbrechtliche Ansprüche des Kindes Erteilung des Namens des Vaters Das Kind hat aber auch ein Recht, seine Herkunft zu kennen. Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären. Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen: Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden. 

Voraussetzungen

  Sie können sich jederzeit zu dem Thema beraten lassen. Die werdende Mutter kann die Beistandschaft bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn sie nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt kann die Beistandschaft jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. 

Verfahrensablauf

  Vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden. Für die Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. 

Fristen

  Es sind keine besonderen Fristen zu beachten. Mit Eingang des Antrages auf Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen . 

Unterlagen

  Abhängig vom Bedarf. Zur Beratung werden keine besonderen Unterlagen benötigt . Wenn zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen mitgebracht werden, ermöglicht das eine zielgerichtete Beratung. 

Gebühren

  Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos. Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. 

Was muss ich wissen?

  Das Jugendamt macht außerdem folgendes: Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen. Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Trennung mit Kind

    Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach erneuter Heirat aus?Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 22.02.2023Zurück zur Übersicht