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Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragen

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, können Sie dies der für Sie zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

  Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen. Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert. Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen, Rundfunkgebührenbefreiung, ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage: aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes Bl - Blind Gl - Gehörlos RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr TBl - Taubblind Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. 

Voraussetzungen

  Eine bereits anerkannte Schwerbehinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 

Verfahrensablauf

  Zunächst reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales ein. Das Amt ermittelt im Anschluss Ihren aktuellen Gesundheitszustand, indem es sich an Ihre behandelnden Ärzte/Ärztinnen wendet und Befundunterlagen beizieht. Nach Abschluss des Verfahrens erhaltet Sie einen Bescheid. 

Unterlagen

  Benötigt wird der Vordruck „Änderungsantrag SGB IX“. Sofern Ihnen aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. 

Gebühren

  Es fallen keine Gebühren an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
  • Behinderung

    Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 13.10.2022Zurück zur Übersicht