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Förderung für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Land Hessen beantragen

Hessen schließt die Funklöcher, damit jede Bürgerin und jeder Bürger mobil surfen und telefonieren kann. Das Förderprogramm greift in den Gebieten, wo keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja

Beschreibung

  Das Mobilfunkförderprogramm hat das Ziel, den Ausbau der Mobilfunkversorgung in Hessen in Gebieten mit Versorgungslücken voranzubringen. Für kommunale Betriebe oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in hundertprozentiger öffentlicher Eigentümerschaft gibt es die Fördermöglichkeit nach dem „Mietmodell“. Innerhalb des Mietmodells werden die Aufwendungen für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber zum Betrieb eines Mobilfunknetzes gefördert. Die Umsetzung kann in der „Bauauftragsvariante“ oder der „Baukonzessionsvariante“ erfolgen. Es werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen. In der „Bauauftragsvariante“ führt der Zuwendungsempfänger den Bau der passiven Infrastruktur auf der Grundlage von Planungsdaten der interessierten Mobilfunkunternehmen selbst durch oder beauftragt diesen. Der Zuwendungsempfänger ist Vermieter der passiven Infrastruktur. In der „Baukonzessionsvariante“ schreibt der Zuwendungsempfänger den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur als Baukonzession auf der Grundlage eines Suchkreises und weiterer Planungsdaten der Mobilfunkunternehmen aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur. Für Mobilfunkunternehmen als Antragsteller gibt es die Möglichkeit, landeseigene BOS-Standorte (BOS = Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) für die Mobilfunkmitnutzung zu ertüchtigen. Förderfähig sind Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur, die für Mobilfunksendeanlagen an den BOS-Funkmasten notwendig ist. 

Voraussetzungen

  Gefördert werden vor allem hessische Landkreise, Städte und Gemeinden Aber auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden. Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht und in denen in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau von Mobilfunkunternehmen nicht geplant ist 

Verfahrensablauf

  Sie stellen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen online über das Kundenportal der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förder- beziehungsweise Darlehenszusage. 

Fristen

  Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist. Sind die Haushaltsmittel verbraucht, können keine weiteren Förderbescheide vergeben werden. Anträge können bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden. 

Unterlagen

  Absichtserklärung zum Betrieb eines Mobilfunknetzes (Letter of Intent - LOI) inklusive des Entwurfs eines Kooperationsvertrags zwischen Gebietskörperschaft oder privatwirtschaftlichem Unternehmen (100 % öffentliche Eigentümerschaft) und Netzbetreiber. 

Gebühren

  Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat. Dies betrifft unter anderem die Qualität der Einreichungen und die sich daraus ergebenden Nachfragen. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. 

Verwandte Lebenslagen

  • Erschließung und Infrastruktur

    Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum Anschluss an die Wasserversorgung.Mehr erfahren
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung

    Der Wohnungs- und Städtebau wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt; ebenso die Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum. Dies umfasst beispielsweise Aspekte wie sozialen Wohnungsbau, Breitbandausbau, Energetische Sanierungen oder Behindertengerechtigkeit.Mehr erfahren
Urheber Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenFreigabevermerk Hessische Ministerin für Digitale Strategie und EntwicklungFreigabedatum 05.09.2022Zurück zur Übersicht