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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.

Beschreibung

  In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall. Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen. Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: Geburtenregister Eheregister Sterberegister Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein. Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 

Voraussetzungen

  Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern) Ihre Kinder oder Enkel Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch Erbschein Grundbuchauszug Sie sind mindestens 16 Jahre alt 

Verfahrensablauf

  Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt. Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus. Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. 

Fristen

  Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. 

Unterlagen

  Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses. Identitätsnachweis (Kopie) 

Gebühren

  12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Anweisung durch das Amtsgericht 

Verwandte Lebenslagen

  • Todesfall

    Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Urheber StandesamtFreigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFreigabedatum 14.07.2025Zurück zur Übersicht