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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

Beschreibung

  Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen. Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden. 

Voraussetzungen

  Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein. 

Verfahrensablauf

  Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt. Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus. Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. 

Fristen

  Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. 

Unterlagen

  Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses. Identitätsnachweis (Kopie) 

Gebühren

  12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Anweisung durch das Gericht 

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    Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 20.10.2022Zurück zur Übersicht