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Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen

Studieren mit beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife): Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie ohne eine schulische Hochschulreife Zugang zu bestimmten Studiengängen erhalten.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Beschreibung

  Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Hessen gibt es drei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meisterprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation, eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung oder eine Kombination aus Mittlerer Reife und einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mindestens 2,5 Gesamtnote. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie der richtige ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation. 

Voraussetzungen

  Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Technikerin oder Techniker, IHKFachwirtin oder -Fachwirt. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft. Option 2: Sie legen erfolgreich die Hochschulzugangsprüfung an einer hessischen Hochschule ab. In der Hochschulzugangsprüfung werden Sie üblicherweise in den für das angestrebte Studium notwendigen Schwerpunkten geprüft. Voraussetzung für die Bewerbung beziehungsweise Teilnahme an der Prüfung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit. Wenn Ihre Ausbildung nicht mit Ihrem Wunschstudium fachverwandt ist, müssen Sie zusätzlich eine einschlägige und qualifizierte Weiterbildung in einem fachlich verwandten Bereich im Umfang von mindestens 400 Stunden nachweisen. Option 3: Sie erhalten den direkten Hochschulzugang, wenn Sie einen Realabschluss und eine anerkannte, mindestens dreijährige Berufsausbildung nachweisen, welche mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert wurde. Im Rahmen dieses Hochschulzugangs ist eine Studienvereinbarung mit der jeweiligen Hochschule zu unterzeichnen. 

Verfahrensablauf

  Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären: Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung Schicken Sie die notwendigen Unterlagen an die entsprechende Hochschule, damit Ihre Voraussetzungen geprüft werden können Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt Sie werden von der Sachbearbeitung der jeweiligen Hochschule darüber informiert, welche Art des Hochschulzugangs für Sie in Frage kommt und wie das weitere Verfahren abläuft 

Fristen

  Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Im Falle einer Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung muss der Antrag für die Hochschulzugangsprüfung bis zum 15.02. beziehungsweise 15.08. jeden Jahres an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erfolgen. 

Unterlagen

  Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen: aktueller Lebenslauf Zeugnis des höchsten Schulabschlusses (Kopie) Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (Kopie) Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (Kopie) Sollte die Prüfung der Voraussetzungen ergeben, dass eine Hochschulzugangsprüfung absolviert werden muss, werden Sie gebeten, weitere Unterlagen einzureichen: letztes Schulzeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) Zeugnisse der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie) vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang Motivationsschreiben Bei einem Hochschulzugang über die Option 3 (Mittlere Reife + mindestens dreijährige Berufsausbildung mit Note 2,5 oder besser) ist bei der Einschreibung eine Studienvereinbarung mit der Hochschule zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Hochschule. 

Gebühren

  Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen keine Kosten an. Im Falle einer Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Treten Sie nach erfolgter Zulassung von der Prüfung zurück, werden Ihnen 150 Euro erstattet (50 Euro Stornogebühren werden einbehalten). 

An wen kann ich mich wenden?

  Studierendensekretariate / Studienservice der jeweiligen hessischen Hochschule 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet. In Ausnahmefällen, falls beispielsweise andere Behörden eingebunden werden müssen, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabedatum 24.05.2022Zurück zur Übersicht