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Informationen zum Semesterbeitrag beantragen

Jede beziehungsweise jeder Studierende ist verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung zum Studium.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Beschreibung

  Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus: Verwaltungskostenbeitrag Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr Beitrag für die Studierendenvertretung Beitrag zum Studierendenwerk (Mensa) Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, FahrradVerleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern) Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird von den Präsidien verabschiedet und auf den Websites der Hochschulen bekannt gemacht. Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk. Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung. Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Websites der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Websites zu finden. 

Voraussetzungen

  Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig. Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist. Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen. Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation. 

Verfahrensablauf

  Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen. Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester. 

Fristen

  Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Websites der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht. Üblicherweise liegt die letzte Frist zum Zahlungseingang rund 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters innerhalb des Rückmeldezeitraums. Für verspätete Rückmeldungen ist eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu entrichten. 

Unterlagen

  Keine Unterlagen erforderlich Zahlung des Semesterbeitrags unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer 

Gebühren

  Keine Unterlagen erforderlich Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können Überweisungs- oder andere Transferkosten anfallen. 

Was muss ich wissen?

  Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen. Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen. Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen. Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung kann in der Regel bis zu einer Woche dauern, abhängig von der Banklaufzeit. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich. 

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  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabedatum 28.03.2022Zurück zur Übersicht