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Beurlaubung vom Studium beantragen

Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Beschreibung

  Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus. 

Voraussetzungen

  ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein. Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen. Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich. 

Verfahrensablauf

  Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen. Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann. 

Fristen

  Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen. 

Unterlagen

  Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe: Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden. Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand Nachweis eines studienbedingten Praktikums Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen 

Gebühren

  Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren. 

Bemerkung

  Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden. Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden. 

Verwandte Lebenslagen

  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabedatum 28.03.2022Zurück zur Übersicht