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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Klärung

Wenn Sie als EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht...

Beschreibung

  Wenn Sie als EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht hält, dann kann Ihnen SOLVIT helfen. SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Ihnen auf pragmatische Weise bei der Lösung von Problemen zu helfen. Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein. Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann: Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen Visa und Aufenthaltsrechte Handel und Dienstleistungen (Unternehmen) Fahrzeuge und Führerscheine Familienleistungen Renten Arbeit im Ausland Leistungen bei Arbeitslosigkeit Krankenversicherung Zugang zu Bildung grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen Mehrwertsteuererstattung Um Ihr Problem möglichst schnell zu lösen, greift SOLVIT auf informelle rechtliche Auskünfte von Expertinnen und Experten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen und der Europäischen Kommission zurück. SOLVIT ist ein alternativer Problemlösungsmechanismus. Vorgeschlagene Lösungen sind für Sie nicht bindend und können nicht angefochten werden. Wird Ihr Problem nicht gelöst, oder halten Sie die vorgeschlagene Lösung für inakzeptabel, können Sie immer noch ein förmliches Verfahren anstrengen. Beachten Sie bitte, dass eine Beschwerde bei SOLVIT informellen Charakter trägt und ein bereits laufendes Verfahren nicht ersetzt oder formal darin eingreift. Insbesondere bleiben Sie in jedem Fall selbst für die Einhaltung möglicher Widerspruchs- und Klagefristen in einem bereits laufenden Verwaltungsverfahren verantwortlich. SOLVIT kann nur tätig werden, wenn Sie Ihren Fall noch nicht vor Gericht gebracht haben. 

Voraussetzungen

  Ihre Rechte als EU-Bürger/-in oder Unternehmen wurden von Behörden in einem anderen EU-Land verletzt Sie haben den Fall noch nicht vor Gericht gebracht (wenn Sie bisher nur eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben, kann SOLVIT tätig werden). 

Verfahrensablauf

  Sie erreichen SOLVIT hauptsächlich über das Internet. Melden Sie Ihr Anliegen, indem Sie Ihre Beschwerde online an SOLVIT übermitteln. Alternativ können Sie auch das SOLVIT-Formular ausfüllen und es per E-Mail oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle senden. Bitte fügen Sie auch Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente bei. Ihr Fall wird von 2 SOLVIT-Stellen bearbeitet: Ihrer SOLVIT-Stelle vor Ort – Heimatstelle der SOLVIT-Stelle in dem Land, in dem das Problem aufgetreten ist – federführende Stelle. Sobald Sie Ihr Problem an SOLVIT übermittelt haben, geht die Heimatstelle wie folgt vor: Sie nimmt innerhalb einer Woche mit Ihnen Kontakt auf und bittet gegebenenfalls um weitere Informationen. Sie prüft, ob Ihr Fall in den Zuständigkeitsbereich von SOLVIT fällt. Sie stellt alle Unterlagen zusammen und leitet sie an die federführende Stelle weiter. Die Heimatstelle informiert Sie regelmäßig über den aktuellen Stand. Zögern Sie aber nicht, dort nachzufragen, wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Fall vorankommt. Sobald die federführende Stelle alle Unterlagen zu Ihrem Fall erhalten hat, geht sie wie folgt vor: Sie bestätigt innerhalb einer Woche, ob sie den Fall übernimmt oder nicht. Sie versucht, gemeinsam mit der Behörde, die Ihnen Schwierigkeiten bereitet, eine Lösung zu finden. Die federführende Stelle versucht, Probleme innerhalb von 10 Wochen nach Übernahme des Falls zu lösen. 

Fristen

  keine 

Unterlagen

  Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente 

Gebühren

  keine 

Bearbeitungsdauer

  rund 10 Wochen 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieFreigabedatum 14.09.2018Zurück zur Übersicht