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Zweiten Reisepass beantragen

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

Beschreibung

  In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben. für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde. Folgende Begründungen sind nicht ausreichend: allgemeiner Wunsch häufige Auslandsreisen die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen. Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. 

Voraussetzungen

  Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu: Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen. Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Sie gehören bestimmten Personengruppen an: das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält 

Verfahrensablauf

  Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen. Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. 

Unterlagen

  bisheriger Reisepass oder Personalausweis biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers Buchungsbestätigungen Flugtickets gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden. Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter: das eigene Ausweisdokument, also Personalausweis Reisepass oder vorläufige Versionen Vollmacht 

Gebühren

  Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt. 

Was muss ich wissen?

  Expresspass und vorläufiger Reisepass: Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor. Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen. 

Bearbeitungsdauer

  Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Zweitpass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihr Passdokument schneller benötigen, können Sie es auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Zweitpasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. das Bürgeramt Ihres Wohnortes. 

Verwandte Lebenslagen

  • Auslandsaufenthalt

    Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.Mehr erfahren
  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und HeimatschutzFreigabedatum 02.12.2025Zurück zur Übersicht