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Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal

Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare: Online-Antragsformular Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen nötig: nein

Beschreibung

  Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet. Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen. Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage). 

Voraussetzungen

  berechtigtes Interesse 

Verfahrensablauf

  Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Unterlagen

  Es sind keine Unterlagen erforderlich. 

Gebühren

  Es fallen keine Gebühren an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt: 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. 

Verwandte Lebenslagen

  • Förderung von Kultur

    Ob Filmproduktion, Theater, kulturelle Projekte, Literatur oder Denkmäler: Kultur ist ein essenzieller Teil unserer Gesellschaft. Damit das so bleibt, finden Sie hier wichtige Informationen und eine Vielzahl an Förderangeboten für die Bereiche Kunst und Kultur.Mehr erfahren
  • Hausbau und Immobilienerwerb

    Ob Neubau, Eigentumswohnung oder Sanierung – bei den Themen selber bauen und kaufen von Immobilien gilt es viele Punkte zu beachten. Welche Unterstützung durch staatliche Förderprogramme gibt es? Informieren Sie sich über Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Vielleicht kann Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstFreigabedatum 08.07.2021Zurück zur Übersicht