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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Festsetzung von Veranstaltungen (wie Messen, Ausstellungen und Märkten)

Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.

Beschreibung

  Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. 

Voraussetzungen

  Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft. Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein. Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen. 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen. Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss: Veranstaltungstermin Ort Öffnungszeiten Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“ Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung. 

Fristen

  Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen. 

Unterlagen

  Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt: Sondernutzungserlaubnis 

Gebühren

  Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Bearbeitungsdauer

  In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen

    Sie planen eine Veranstaltung – beispielsweise im Bereich der Luftfahrt oder in Verbindung mit Glücksspiel? Sie haben einen Schaustellerbetrieb oder sind im Reisegewerbe tätig? Verwaltungsleistungen und Informationen über die Planung und Genehmigungen von Veranstaltungen finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieFreigabedatum 30.11.2021Zurück zur Übersicht