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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

Beschreibung

  Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen. 

Voraussetzungen

  Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen. 

Verfahrensablauf

  Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt). 

Unterlagen

  Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses) 

Gebühren

  Für Ausweise, die ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigen, wird eine Gebühr von 8,00€ erhoben. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland. 

Was muss ich wissen?

  Gültigkeit Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr 

Bearbeitungsdauer

  Ausstellung Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden vorläufiger Reisepass: mehrere Tage Hinweis: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der ausstellenden Behörde die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland. 

Verwandte Lebenslagen

  • Auslandsaufenthalt

    Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.Mehr erfahren
  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 16.08.2022Zurück zur Übersicht