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Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Beschreibung

  Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel Familienname, Vornamen oder deren Reihenfolge geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von: Heirat Eintragung einer Lebenspartnerschaft Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft Änderung der Vornamensreihenfolge Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen. Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. 

Voraussetzungen

  Ihr Name hat sich geändert. Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel: Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen 

Verfahrensablauf

  Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. 

Fristen

  Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen. 

Unterlagen

  biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) bei Heirat: Eheurkunde nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde 

Gebühren

  Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt. 

Was muss ich wissen?

  Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen. Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen. Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines neuen Reisepasses obliegt der Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes. 

Verwandte Lebenslagen

  • Auslandsaufenthalt

    Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.Mehr erfahren
  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)Freigabedatum 02.12.2025Zurück zur Übersicht