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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, sofern der gewünschte Studiengang am DoSV teilnimmt.

Beschreibung

  Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt in einigen Studiengängen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe. 

Voraussetzungen

  Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote) 

Verfahrensablauf

  Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule mit einem oder mehreren gewünschten Studiengängen am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz. 

Fristen

  Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben. Im Portal von Hochschulstart und auf den Homepages der Hochschulen werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben. 

Unterlagen

  Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen. 

Gebühren

  Keine. 

Bearbeitungsdauer

  Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate. 

Verwandte Lebenslagen

  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstFreigabedatum 01.06.2022Zurück zur Übersicht