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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Hilfen für Personen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderungen Gewährung

Sie haben eine seelische Behinderung oder sind von einer seelischen Behinderung bedroht? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Beschreibung

  Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden. Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere: das Wohnen Teilhabe am Arbeitsleben die Haushaltsführung die Freizeitgestaltung die Förderung privater Kontakte und Hobbies, Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens. 

Voraussetzungen

  das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung sowie eine Beeinträchtigung der Teilhabe. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt. 

Verfahrensablauf

  Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen. Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welchem Umfang Sie Eingliederungshilfe erhalten. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid. 

Fristen

  Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen. 

Unterlagen

  Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen. 

Gebühren

  Es fallen in der Regel keine Gebühren an. 

Bearbeitungsdauer

  Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. 

Zuständigkeit

  Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe. 

Verwandte Lebenslagen

  • Behinderung

    Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.Mehr erfahren
  • Hilfen für Geschädigte

    Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten oder ein Opfer von Gewalttaten werden. Wir bieten Ihnen einen Überblick, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden und welche Hilfs- und Beratungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 09.05.2020Zurück zur Übersicht