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Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Beschreibung

  Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt. Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen. Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). 

Voraussetzungen

  Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel, weil Sie deutsche Vorfahren haben). Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt). 

Verfahrensablauf

  Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun. 

Fristen

  Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt. 

Unterlagen

  Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte) Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird: deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis), Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Spätaussiedlerbescheinigungen, Vertriebenenausweise, Registrierscheine, Flüchtlingsausweise, Ernennungsurkunden (bei Beamten), Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht). 

Gebühren

  Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts (Lebensmittelpunkt). 

Was muss ich wissen?

  Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden. In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle aufgefordert wurden. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt. 

Bearbeitungsdauer

  Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Ausweise und Dokumente

    Ihre Papiere bitte! In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Und es gibt weit mehr Arten von Ausweisen, Dokumenten und Urkunden, die beantragt, geändert oder beglaubigt werden können.Mehr erfahren
  • Einbürgerung

    "Einigkeit und Recht und Freiheit" – so soll zukünftig Ihre Nationalhymne anfangen? Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, dann sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen über den Einbürgerungstest, die Einbürgerung von Ehepartnern oder darüber, wie Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen können.Mehr erfahren
  • Einwanderung

    Benötige ich ein Visum, wenn ich in Deutschland leben will? Mein Partner ist Deutscher – kann ich ebenfalls in Deutschland leben und arbeiten? Rund um das Thema Einwanderung nach Deutschland gibt es viele Aspekte und Fragen. Hier finden Sie Antworten, Beratungsangebote, Links und vieles mehr.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 20.10.2022Zurück zur Übersicht