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Überwachung Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen von genehmigungsbedürftigen Anlagen Überprüfung

Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung von chemischen, physikalischen Parametern und Grenzwerten für Kraft-/Brennstoffe. Die Ergebnisse werden jährlich an das Umweltbundesamt gemeldet, das wiederum diese der Europäischen Kommission meldet (Nationaler Kraftstoffbericht).

Beschreibung

  Ziel der Verordnung ist es, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen, das Einführen und die Beschaffenheit sowie an die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen zu stellen und jährlich zu überwachen. 

Verfahrensablauf

  Die zuständige Überwachungsbehörde überprüft eine bestimmte Anzahl von Kraftstoff- und Brennstoffproben. Die Probenanzahl richtet sich nach den jeweils in Verkehr gebrachten Gesamtmengen. Die Probennahme erfolgt gemäß den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 10. BImSchV zweimal pro Jahr, damit sowohl die Winter- als auch die Sommerware geprüft werden kann. Die Probennahme und Analyse erfolgt durch hierfür (Mineralölprodukte) akkreditierte Prüflabore. Die Ergebniserfassung nach § 18 Abs. 3 der 10. BImSchV erfolgt über das „FQMS – Fuel Quality Monitoring System“. Es handelt sich um ein Datenerfassungstool des Umweltbundesamtes (UBA). Die Ergebnisse der Länderüberprüfungen werden vom UBA jährlich zu einem Nationalen Kraftstoffbericht zusammengestellt. Dieser wird vom Mitgliedstaat Deutschland an die Europäische Kommission berichtet. 

Fristen

  Durch die ganzjährige Überprüfung werden die Qualitäten sowohl der Sommer- (1. Mai - 30. September) als auch der Winterware (16. November – 15. März) erfasst. Die Ergebnisse sind jeweils zum 31.05. des Folgejahres an das Umweltbundesamt zu berichten. Die Berichterstattung des Mitgliedstaates Deutschland an die EU-Kommission erfolgt zu 31.08. des Folgejahres 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Anlagenbetrieb und -prüfung

    Sei es durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen: Anlagen wirken oft auf die Umwelt ein. Für den Betrieb benötigen Sie daher in vielen Fällen Genehmigungen und sind zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet. Informationen und Services finden Sie hier.Mehr erfahren
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

    Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen unter anderem dann, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und natürlich das Produkt selbst. Verwaltungsleistungen zu Prüfungen und Nachweisen, die Sicherheitsmaßnahmen und Know-how dokumentieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.Mehr erfahren
Freigabevermerk Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-PfalzFreigabedatum 03.05.2021Zurück zur Übersicht