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Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie sich dafür durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Beschreibung

  Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel: Basiskurs Aufbaukurs Tank Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 7 Auffrischungsschulungen Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt. ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Voraussetzungen

  Ihre Lehrpläne entsprechen den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgegebenen Kursplänen. Sie verfügen über: geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für: die theoretischen Unterrichtseinheiten die praktischen Lehrgangsteile geeignetes Unterrichtsmaterial qualifiziertes Lehrpersonal 

Verfahrensablauf

  Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial. Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt. Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, welche Schulungen Sie durchführen dürfen. 

Unterlagen

  Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben: angebotene Schulungen Unterrichtspläne für die Erst- und Auffrischungsschulung Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile Kurspläne und Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben: Stundeneinteilung mit Pausen zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang Art des Unterrichts, zum Beispiel: Vortrag Lehrgespräch technische Medien Filmvortrag Übungen Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte Nachweise über beruflichen Werdegang Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (gültig für "in Tanks" und "ausgenommen in Tanks") Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit 

Rechtsgrundlage

   

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