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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Feldes- und Förderabgabe Erhebung

Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Bodenschätzen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen.

Beschreibung

  Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet. Betroffen sind Bodenschätze wie: Steinsalz und Sole Kiese und Sande Quarz- und Spezialsande Natursteine Tonige Gesteine Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen 

Voraussetzungen

  Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis oder Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung und Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld und Die Voraussetzungen einer Befreiung liegen nicht vor (Gewinnung ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und keine wirtschaftliche Verwertung der Bodenschätze) 

Verfahrensablauf

  Für den entsprechenden Erhebungszeitraum reichen Sie schriftlich die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie gegebenenfalls Förderabgabevoranmeldungen ein. Die zuständige Stelle setzt dann die Abgabe fest und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid, aus dem die festgesetzte Abgabe sowie die noch zu leistende Zahlungsverpflichtung hervorgeht. 

Unterlagen

  Amtlicher Vordruck der Feldesabgabeerklärung Förderabgabeerklärung Förderabgabevoranmeldung 

Was muss ich wissen?

  Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden. Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Ihr Rechtsbehelf geht aus dem schriftlichen Festsetzungsbescheid hervor. 

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    Sie benötigen eine Baugenehmigung, einen Anliegernachweis oder eine Abbruchgenehmigung? Sie wollen den Verkehrswert ermitteln lassen oder brauchen einen Energieausweis? In diesem Bereich finden Unternehmen Behördenkontakte und Services rund um das Thema Bauverfahren.Mehr erfahren
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    Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-AnhaltFreigabedatum 19.02.2021Zurück zur Übersicht