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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Beschreibung

  Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen. Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen. 

Voraussetzungen

  Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises. 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweises mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post. Folgen Sie den Anweisungen im Brief und bestimmen Sie Ihren individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der AusweisApp2, möglich. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, können Sie dies kostenfrei im Bürgeramt kostenfrei vornehmen lassen. 

Fristen

  Es gibt keine Fristen für Sie. 

Unterlagen

  Personalausweis 

Gebühren

  Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie. 

Was muss ich wissen?

  Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (Bundesministerium des Innern und für Heimat). 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihres Wohnortes. 

Verwandte Lebenslagen

  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFreigabedatum 04.11.2022Zurück zur Übersicht