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Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

    Mehr erfahren
Beschreibung der Online-Dienste Formulare: Antragsformular Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein

Beschreibung

  Die Staatliche Prüfung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden. Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt. Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung. 

Voraussetzungen

  Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Verfahrensablauf

  Die Zulassung zur Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen Die Anmeldung erfolgt elektronisch Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages. Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen. Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens. Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen. Die Ergebnismitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung wird mit einfacher Postsendung zugesandt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Die schriftliche Benachrichtigung über die bestandene mündliche Prüfung erfolgt durch Zusendung des Zeugnisses über die bestandene Staatliche Prüfung. Eine Versendung/Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich. 

Fristen

  Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein. 

Unterlagen

  unterschriebener Antragsvordruck Geburtsurkunde Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde) Zeugnis und Urkunde über ein abgeschlossenes Studium (Master, Diplom) im Studiengang Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt oder ggf. Zeugnis und Urkunde über ein im Ausland abgeschlossenes Studium mit der Bescheinigung über einem gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 PsychThG Psychotherapeutengesetz (alte Fassung) und den Nachweis des abgeschlossenen Studiums Bescheinigungen über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 PsychTh-APrV nach dem Muster der Anlage 2 der PsychTh-APrV) ggf. Anrechnungsbescheid über die teilweise Anrechnung einer anderen abgeschlossenen Ausbildung zwei Falldarstellungen in je fünffacher Ausfertigung (einzeln geheftet) Bestätigung der Ausbildungsstätte über die angenommenen Prüfungsfälle (Falldarstellung) Kopie des Ausbildungsvertrages, beglaubigt durch Ihre Ausbildungsstätte Promotionsurkunde, falls vorhanden 

Gebühren

  Fixe Kosten: ,,Prüfungsgebühr EUR 95,00“ Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten. Änderungen vorbehalten. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. (§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften) 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz) 

Zuständigkeit

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 15.07.2021Zurück zur Übersicht