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Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

    Mehr erfahren
Beschreibung der Online-Dienste Formulare: Antragsformular Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein

Beschreibung

  Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen. Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde. Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 

Voraussetzungen

  Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person: die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt 

Verfahrensablauf

  Der Approbationsantrag ist online zu stellen Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen 

Fristen

  Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen. 

Unterlagen

  Antrag auf Approbation Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde Identitätsnachweis Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist 

Gebühren

  Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“; Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“ Änderungen vorbehalten 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO) 

Zuständigkeit

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

Verwandte Lebenslagen

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Mehr erfahren
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise

    Um den Schutz der Bevölkerung und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, müssen für bestimmte Tätigkeiten einschlägige Fähigkeiten und Fachwissen nachgewiesen werden. Das betrifft auch Ihre Tätigkeit? Dann sind Sie hier richtig.Mehr erfahren
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

    Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen unter anderem dann, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und natürlich das Produkt selbst. Verwaltungsleistungen zu Prüfungen und Nachweisen, die Sicherheitsmaßnahmen und Know-how dokumentieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 15.07.2021Zurück zur Übersicht