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Staatsexamen Pharmazie ablegen

Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare: Antragsformular Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein

Beschreibung

  Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt. In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. 

Voraussetzungen

  Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt: der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren, der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren, der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts 

Verfahrensablauf

  Die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen: Die Anmeldung erfolgt elektronisch Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages. Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen. Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer (PH1), Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens. Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen. Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt. Die Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich. 

Fristen

  Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom HLfGP vorgeschriebenen Form zu stellen und muss für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem HLfGP bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein. 

Unterlagen

  Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1) Unterschriebener Antragsvordruck Geburtsurkunde Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde) Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis Stammdatenblätter Famulaturbescheinigungen Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)). Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2) Unterschriebener Antragsvordruck Stammdatenblätter Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 6 Abs. 4 Ziffer 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen.) sofern der PH1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich: Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Geburtsurkunde Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3) Unterschriebener Antragsvordruck Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ) Bescheinigungen über die Teilnahme am begleitenden Unterricht (BU) sofern der PH2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich: Geburtsurkunde Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde) Zeugnis über den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz) 

Zuständigkeit

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 09.06.2021Zurück zur Übersicht