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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Berufsregister für Steuerberater Löschung

Wenn Sie nicht länger als Steuerberater(in) oder Steuerbevollmächtigte(r) tätig sind und keine berufliche Niederlassung mehr unterhalten, müssen Sie zu Ihrer Berufsbestellung eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare: nein Online-Dienst: nein Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein, jedoch persönliche Erklärung zu Protokoll möglich

Beschreibung

  Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen. 

Voraussetzungen

  Sie sind als Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig. 

Verfahrensablauf

  Sie müssen die Verzichtserklärung schriftlich oder zu Protokoll der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erklären. Der Verzicht auf die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft zu erklären. Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt. 

Unterlagen

  Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche und eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung möglich, gegebenenfalls bietet die für Sie zuständige Steuerberaterkammer auch ein optionales Formblatt an. Sofern die Verzichtserklärung nicht erfolgen kann, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist durch die Erben oder Angehörigen die Sterbeurkunde einzureichen. 

Bearbeitungsdauer

  Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich. Sofern die Löschung aufgrund des Todes der eingetragenen Person erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Sterbeurkunde vorgenommen. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  keine 

Verwandte Lebenslagen

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung

    In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.Mehr erfahren
  • Eintragung in Register

    Schon registriert? In vielen Fällen ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Unternehmen in ein Register eingetragen werden. Sie wollen eine Eintragung vornehmen lassen? Hier finden Sie die relevanten Informationen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der FinanzenFreigabedatum 29.07.2021Zurück zur Übersicht