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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

Beschreibung

  Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben: Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge sowie Frei- und Hinzurechnungsbeträge. Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen. Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Sie können zudem beantragen, dass für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden. Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen. 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen: Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein. Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)". Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden. Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist. Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen: Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung. Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" herunter und füllen Sie es aus. Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt. Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Einkommensteuer und Kirchensteuer

    Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.Mehr erfahren
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    Die Steuererklärung steht an und Sie haben jede Menge Fragen? Hier finden Sie die passenden Beratungsangebote, Anlaufstellen und Auskünfte. Außerdem erhalten Sie Informationen zu Freibeträgen oder anderen Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung, die für Sie in Frage kommen.Mehr erfahren
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    Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse Steuern und Abgaben leisten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Für bestimmte Arbeitsformen (z. B. Minijob) gelten besondere Regelungen.Mehr erfahren
Urheber Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Freigabevermerk Bundesministerium der Finanzen (BMF)Freigabedatum 22.05.2024Zurück zur Übersicht