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Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben

Ehegatten können auch nach der Eheschließung im Ausland ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus.

Beschreibung

  Ehegatten können während des Bestehens einer Ehe die Namensführung gestalten. Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt, in Betracht: Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Annahme eines Begleitnamens (der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen) Wiederannahme des Geburtsnamens oder des bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten NamensDie Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens. Zur Entgegennahme der Erklärungen ist das Standesamt zuständig, das die Eheschließung zu beurkunden hat oder das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist. Ist die Eheschließung nicht in einem deutschen Eheregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. 

Voraussetzungen

  Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein. Die Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden. Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden. Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. 

Verfahrensablauf

  Die Erklärung zur Namensführung in der Ehe erfolgt persönlich, durch die Ehegatten; sie kann beim zuständigen Standesamt abgegeben werden. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Unterlagen

  Nachweis zur Identität (Personalausweis oder Reisepass) Eheurkunde, oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister Ggf. Übersetzung, Apostille 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdaer ist Einzelfallabhängig. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Eheschließung

    Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 31.05.2023Zurück zur Übersicht