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Sorgeerklärung Beurkundung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben – eine Erklärung, dass sie die Sorge für Ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen.

Beschreibung

  Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären. 

Voraussetzungen

  Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen Die Eltern müssen persönlich erscheinen Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein. 

Verfahrensablauf

  Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen. In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben. Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt. 

Fristen

  Das Kind muss noch minderjährig sein. 

Unterlagen

  Personalausweis oder Reisepass der Eltern Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft 

Gebühren

  Jugendamt: Keine Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Keine 

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    Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?Mehr erfahren
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    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
  • Vor der Geburt

    Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 07.05.2021Zurück zur Übersicht