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Vermittlungsakten Einsicht gewähren

Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor allem der leiblichen Eltern, entgegenstehen und überwiegen.

Beschreibung

  Wenn Sie Informationen über Ihre Herkunft erhalten möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Sie vermittelt hat. Für einen ersten Kontakt können Sie sich auch an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes wenden. Die Fachkräfte lassen Sie die Akten einsehen und informieren über Ihre Herkunft sowie allgemeine Lebensumstände wie beispielsweise die Freigabegründe der leiblichen Eltern. In der Regel enthält die Akte auch Berichte über Ihre Entwicklung, die die Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen der Nachbetreuung angefertigt hat. Das Akteneinsichtsrecht wird eingeschränkt, soweit überwiegende persönliche Belange der beteiligten Personen entgegenstehen. Dann werden in der Regel die sensiblen Bereiche abgedeckt. Falls Sie es wünschen, versuchen die Fachkräfte, den Kontakt zu Ihren leiblichen Eltern herzustellen. Wenn Ihre Herkunftsfamilie auch Verbindung mit Ihnen aufnehmen möchte, vermitteln sie dies in der Regel. Die Adoptionsvermittlungsstelle bemüht sich, auch für die leiblichen Eltern und Geschwister aus der Herkunftsfamilie eine angemessene individuelle Lösung zu finden. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. Zur Einsicht in das Personenstandsregister empfiehlt es sich, einen Termin für Ihr persönliches Erscheinen beim Standesamt zu vereinbaren. Die Auskunft können Sie auch schriftlich, per Fax oder – soweit die betreffende Gemeinde das anbietet – online beantragen Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existiert möglicherweise keine Vermittlungsakte mehr, sie erhält keine aussagekräftigen Informationen oder bei Adoptionen, die vor 1977 durchgeführt wurden, war keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Adoption erfolgte damals noch durch einen notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde. Eine Nachfrage beim beteiligten Gericht kann möglicherweise weiterführen. Das Geburtenbuch wird beim Standesamt des Geburtsortes geführt. 

Voraussetzungen

  Wenn Sie die Vermittlungsakten einsehen möchten: Sie sind adoptiert worden und mindestens 16 Jahre alt oder Adoptiveltern und Ihr Adoptivkind, dessen Akten Sie einsehen möchten, noch nicht 16 Jahre alt. Wenn Sie die Daten beim Standesamt einsehen möchten: Einsicht in das Personenstandsregister beim Standesamt können nehmen: die Adoptiveltern, deren Eltern, die gesetzliche Vertretung des Kindes und das mindestens 16 Jahre alte Kind selbst. Diese Beschränkung entfällt mit dem Tod des Kindes. Nach dem Tod des Kindes können in das Personenstandsregister Einsicht nehmen: Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht und deren Ehegatten, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 

Verfahrensablauf

  Die Adoptionsvermittlungsstelle, die Ihre Vermittlung durchgeführt hat, gibt Ihnen Einsicht in Ihre Vermittlungsakte. Die Fachkräfte informieren Sie über Ihre Herkunft und Lebenssituation, sofern ihnen Informationen dazu vorliegen. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Unterlagen

  Es sind keineUnterlagen notwendig. 

Gebühren

  Auskunft der Adoptionsvermittlungsakte: Kostenlos Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister: 10,00 Euro Auskunft oder Einsicht in die Sammelaktie des Standesamtes: 20,00 Euro 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Keine 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Keine 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt der Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption durchgeführt hat ,der Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes sowie dem Standesamt am Geburtsort. 

Verwandte Lebenslagen

  • Adoption und Pflegekinder

    Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?Mehr erfahren
  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht

    Sie wollen Akten einsehen oder Zugang zu sonstigen staatlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlangen? Alles rund um die Themen Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 07.05.2021Zurück zur Übersicht