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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Beschreibung

  Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist. Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt. Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden. 

Voraussetzungen

  Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor. Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume. Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke. 

Verfahrensablauf

  Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt. Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen. 

Fristen

  Unterschiedliche Regelungen in den Ländern. 

Unterlagen

  Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit Deutsche Approbation als Apotheker Lebenslauf ärztliches Gesundheitszeugnis Führungszeugnis Belegart 0 Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). 

Bearbeitungsdauer

  Unterschiedliche Regelungen in den Ländern. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Einspruch Widerspruch verwaltungsgerichtliche Klage 

Zuständigkeit

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

Verwandte Lebenslagen

  • Anmeldepflichten

    Vom Fischfang über den Schießstand bis zum Zahnarzt – bestimmte Gewerbe müssen angemeldet werden. Sie wollen eine Tätigkeit anmelden oder suchen nach Informationen? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
  • Erlaubnisse und Genehmigungen

    Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie brauchen eine spezielle Erlaubnis? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 14.10.2020Zurück zur Übersicht