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Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie beim Standesamt I in Berlin.

Beschreibung

  Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein. 

Voraussetzungen

  Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). 

Verfahrensablauf

  Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Unterlagen

  Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: bei Beantragung durch eine vertretende Person: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. 

Gebühren

  Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung reichen Sie beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ein. 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt dem Standesamt I in Berlin. 

Verwandte Lebenslagen

  • Nach der Geburt

    Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 18.11.2022Zurück zur Übersicht