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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung durchführen

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Beschreibung

  Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen. Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind. Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest). Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes. 

Unterlagen

  Elektronische Gesundheitskarte, Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt) 

Gebühren

  Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Verwandte Lebenslagen

  • Gesundheitsvorsorge

    Viele Krankheiten lassen sich durch Vorsorge verhindern oder durch Früherkennung gut behandeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungs- und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – von Impfungen über Krebsfrüherkennung bis hin zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Außerdem finden Sie hier Informationen, wie Sie sich mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht auf ernste Situationen vorbereiten können.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 12.11.2021Zurück zur Übersicht