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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Europawahl Durchführung

Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Beschreibung

  Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann. Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben. 

Voraussetzungen

  Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein. 

Verfahrensablauf

  Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt: Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum.  Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus. Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine. Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch. Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments). Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. 

Fristen

  am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr 

Unterlagen

  Wahlbenachrichtigung Ausweisdokument 

Gebühren

  keine 

Was muss ich wissen?

  Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet. 

Bearbeitungsdauer

  entfällt 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  entfällt 

Verwandte Lebenslagen

  • Wahlen

    Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum Wahlschein.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 28.11.2022Zurück zur Übersicht