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Beantragung der Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Hessen studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen.

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

  Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Hessen studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine in Hessen gültige Bescheinigung ausgestellt. Mit einer vollständigen Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in Hessen das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Hierfür wird die Punktezahl, die Sie im IB-Programm erreicht haben, auch in das deutsche Notensystem umgerechnet. 

Voraussetzungen

  Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Hessen oder wollen an einer nicht staatlichen Hochschule studieren, welche ihren Hauptsitz oder Studienort in Hessen hat. Eine Anerkennung eines IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung kann erfolgen, sofern es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist. Die Voraussetzungen für die Anerkennung des IB können Sie der „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International‘“ der KMK in der jeweils gültigen Fassung entnehmen, die unter „Handlungsgrundlage(n)“ verlinkt ist. Hinweis: Als deutscher Staatsbürger mit IB-Diplom, der an einer Schule im Ausland mit IB-Programm das Fach Deutsch nicht belegt hat, müssen Sie vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen; wie genau dieser Nachweis aussieht, wird durch landesrechtliche Bestimmungen näher geregelt. Die jeweiligen Wissenschafts-Ministerien der Länder bzw. die aufnehmenden Hochschulen können Ihnen hierzu Auskunft geben. 

Verfahrensablauf

  Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung Ihres IB-Diploms, wie die Kultusministerkonferenz sie beschlossen haben, gegeben sind. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden ein Anerkennungsbescheid und ein Kostenbescheid erstellt. Nachdem Sie uns das IB-Diplom als beglaubigte Kopie per Post haben zukommen lassen oder die IB-Ergebnisse über IBIS freigegeben haben, werden der Anerkennungsbescheid und der Kostenbescheid ebenfalls per Post an Sie gesendet. Die Verwaltungsgebühr von 70 Euro überweisen Sie bitte anschließend. Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind, erhalten Sie per Post einen Bescheid, der Ihnen dies mitteilt, deutlich macht, welche Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, und Ihnen Alternativen nennt, wie Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten können. 

Fristen

  Für die Anerkennung gibt es keine Fristen. Die ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung ist unbefristet gültig. 

Unterlagen

  IB-Diplom (im Original oder als beglaubigte Kopie) ODER Freigabe der IB-Ergebnisse über IBIS IB-Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Level-Angaben Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn des IB Tabellarischer Lebenslauf (mit lückenlosem schulischen Werdegang) Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises ODER Kopie des Reisepasses und zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung 

Gebühren

  70 Euro Verwaltungsgebühr bei erfolgreicher Anerkennung des IBDiploms als Hochschulzugangsberechtigung Im Falle einer Ablehnung fallen keine Gebühren an 

An wen kann ich mich wenden?

  Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat II.6 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  1-5 Tage (sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen). 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der entsprechende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. 

Zuständigkeit

  Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat II.6 

Verwandte Lebenslagen

  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenFreigabedatum 09.04.2025Zurück zur Übersicht