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Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?

Beschreibung

  Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer drin-gend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig. Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden. Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden. Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. 

Voraussetzungen

  Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot) 

Verfahrensablauf

  Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen. Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen. Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde 

Fristen

  Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis: längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben 

Unterlagen

  aktuelles biometrisches Foto Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis Ggf. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot Nachweis über Ihre Krankenversicherung Mietvertrag 

Gebühren

  Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro Bei Minderjährigen: 50 Euro Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen 

Bearbeitungsdauer

  Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen). Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt. 

Rechtsgrundlage

  § 44 AufenthG § 78 AufenthG § 78a AufenthG 

Zuständigkeit

  Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. 

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