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Wein- und Traubenmostbestände melden

Als Unternehmen, welches Wein oder Traubenmost gewerblich verarbeitet, lagert oder damit handelt, sind Sie verpflichtet, Ihre Bestände der zuständigen Behörde zu melden.

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

  Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, müssen Sie Ihre Bestände der zuständigen Stelle melden. Meldepflichtig sind Sie als: Betriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost Unternehmen der Schaumweinherstellung (Sektkellereien) Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt. 

Voraussetzungen

  Sie lagern, bearbeiten oder verarbeiten Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig oder handeln damit. Sie verfügen am 31.07. über einen Bestand weinbaulicher Erzeugnisse 

Verfahrensablauf

  Die Meldung Wein- und Traubenmostbestände können Sie online erstellen und übermitteln. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Wenn Sie den Antrag online stellen wollen: Rufen Sie das OnlineFormular Wein- und Traubenmostbestände auf. Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Sie erhalten außer bei Rückfragen keine weitere Nachricht. 

Fristen

  Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des jeweiligen Jahres. Stichtag zur Bestandserhebung für das jeweilige Weinjahr ist der 31.07. 

Unterlagen

  Meldung der Wein- und Traubenmostbestände 

Was muss ich wissen?

  Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann es bei Fördermaßnahmen dazu kommen, dass Ihre Investitionszuschüsse gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  keine 

Zuständigkeit

  Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau 

Verwandte Lebenslagen

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten

    Für den großen Überblick: Unternehmen melden je nach Branche Zahlen, Daten und Fakten für Statistiken, die dann auch oft für alle nutzbar sind. In vielen Fällen geht das auch online. Hier finden Sie eine Übersicht über statistische und andere Meldungen sowie über die zuständigen Behörden.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und HeimatFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und HeimatFreigabedatum 14.03.2025Zurück zur Übersicht