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Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare: ja Onlineverfahren möglich: teilweise Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein

Beschreibung

  Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern. Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen. Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt per Onlineverfahren der Steuerverwaltung übermitteln, beispielsweise über die kostenlose Onlineplattform „Mein ELSTER“ (www.elster.de). Nach einer entsprechenden Prüfung der Angaben wird Ihnen eine Steuernummer erteilt, die u.a. Voraussetzung für die Rechnungslegung ist. Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens zudem unter anderem fest, welche Steuerarten Sie zahlen müssen, wann Sie zahlen müssen, wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen. Im Ergebnis bilden Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt. Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. 

Voraussetzungen

  Sie nehmen eine gewerbliche, selbstständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf, oder Sie gründen eine Körperschaft, Kapitalgesellschaft Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen Verein, oder Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht). 

Verfahrensablauf

  Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit ist seit dem 1.1.2021 online vorzunehmen. Steuerliche Anmeldung online vornehmen: Melden Sie sich auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung (www.elster.de) mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an. Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto können Sie sich kostenlos unter www.elster.de registriere a) Eine Möglichkeit ist die Registrierung nur mittels einer E-Mail-Adresse. Hierbei ist zu beachten, dass mit diesem erstellten Zertifikat nur die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zugelassen ist. Dieses E-Mail-Zertifikat kann jedoch in ein vollwertiges ELSTER-Zertifikat umgewandelt werden, um den vollständigen Leistungsumfang von Mein ELSTER zu erhalten. b) Die Registrierung für ein vollwertiges Zertifikat umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung und ggf. Steueranmeldungen. Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt. Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung. In diesen Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf Papier bei Ihrem Finanzamt einzureichen: Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter. Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung. 

Fristen

  Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland. 

Unterlagen

  bei Vertretung: Empfangsvollmacht bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen 

Gebühren

  keine 

An wen kann ich mich wenden?

  Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln. 

Verwandte Lebenslagen

  • Anmeldepflichten

    Vom Fischfang über den Schießstand bis zum Zahnarzt – bestimmte Gewerbe müssen angemeldet werden. Sie wollen eine Tätigkeit anmelden oder suchen nach Informationen? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
  • Steuern und Abgaben für Betriebe

    Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der FinanzenFreigabedatum 01.06.2021Zurück zur Übersicht