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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Beschreibung

  Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass der ausländische Staat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung verlangt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. 

Voraussetzungen

  Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen 

Fristen

  Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten. 

Unterlagen

  Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht. Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen: Der Personenstand Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt Die Staatsangehörigkeit Sowie, ggf. die letzte(n) Ehe(n)- und/oder Lebenspartnerschaft(en) und deren Auflösung(en) 

Gebühren

  Bei einer Zuständigkeit des Standesamts I fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Ist ein hessisches Standesamt für die Ausstellung zuständig, fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an und wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich 23,50 Euro je Recht, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichenden Gebühren festgesetzt hat. 

An wen kann ich mich wenden?

  Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. 

Bearbeitungsdauer

  Einzelfallabhängig 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Eheschließung

    Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 20.10.2022Zurück zur Übersicht