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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen...

Beschreibung

  Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten. 

Voraussetzungen

  Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist: Staatenlos Asylberechtigt anerkannter Flüchtling oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. 

Verfahrensablauf

  Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis. 

Fristen

  Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten. 

Unterlagen

  Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen: Der Personenstand. Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt. Die Staatsangehörigkeit. Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen. 

Gebühren

  Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt. 

Bearbeitungsdauer

  Einzelfallabhängig 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Anfechtung Feststellungsverfahren 

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  • Eheschließung

    Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Mehr erfahren
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    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes BremenFreigabedatum 12.10.2020Zurück zur Übersicht