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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Betriebliche Gesundheitsförderung für Beschäftigte anbieten

Möchten Sie Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für Ihre Mitarbeitenden anbieten, kann Sie eine Krankenkasse bei der Planung und Umsetzung unterstützen.

Beschreibung

  Haben Sie Interesse an der Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in Ihrem Betrieb, können Sie sich zunächst an die regionale BGF-Koordinierungsstelle wenden. Die BGF-Koordinierungsstelle berät Sie zum Prozess beantwortet offene Fragen stellt Kontakt zur Krankenkasse her Mit der Krankenkasse analysieren Sie unter anderem die Gesundheitsbedarfe Ihrer Beschäftigten. Daraus leiten sich dann wiederum Maßnahmen ab, bei dessen Planung, Umsetzung und Steuerung die Krankenkasse unterstützt, unter anderem auch mit Fachkräften. Dabei sollen die Maßnahmen der BGF gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und Verhältnisse stärken. Verhältnisorientierte Maßnahmen beziehen sich vor allem auf die Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung. Dies umfasst gesundheitsgerechte: Führung, Arbeitsorganisation und -anforderungen sowie betriebliche Rahmenbedingungen wie die Angebote der Kantine. Zu den verhaltensorientierten Maßnahmen zählen beispielsweise: Bewegungsangebote Ernährungskurse Kompetenzerwerb zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz Die Unterstützung von BGF-Maßnahmen ist nach vorheriger Abstimmung mit der fördernden Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, des Leitfadens Prävention und der Förderkriterien der jeweiligen Krankenkasse möglich. Die Maßnahmen werden in Ihrem Betrieb umgesetzt. Wobei die Angebote der BGF allen Beschäftigten Ihres Betriebes zur Verfügung stehen. 

An wen kann ich mich wenden?

   

Was muss ich wissen?

  Interessierte Betriebe können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl wenden, bei der ein Teil der Beschäftigten versichert ist. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen setzen auf ein finanzielles und/oder personelles Eigenengagement des Betriebes. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

   

Verwandte Lebenslagen

  • Arbeitssicherheit

    Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.Mehr erfahren
Freigabevermerk Bundesministerium für Gesundheit (BMG)Freigabedatum 30.06.2026Zurück zur Übersicht