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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Reisepass mit 48 Seiten beantragen

Wenn Sie viel reisen und mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Beschreibung

  Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa. Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz. Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden. 

Voraussetzungen

  Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen 

Verfahrensablauf

  Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. 

Unterlagen

  bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel: Reisepass Personalausweis Kinderreisepass biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen gegebenenfalls Geburtsurkunde gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden 

Gebühren

  Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. 

Was muss ich wissen?

  Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Auslandsaufenthalt

    Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.Mehr erfahren
  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)Freigabedatum 02.12.2025Zurück zur Übersicht