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Die Hessische Brexit-Arbeitsstruktur (Für Bürger)

Wegen der engen Verflechtungen zwischen Hessen und dem Vereinigten Königreich begleitet die Hessische Landesregierung den gesamten Prozess rund um den Austritt Großbritanniens au...

Beschreibung

  Wegen der engen Verflechtungen zwischen Hessen und dem Vereinigten Königreich begleitet die Hessische Landesregierung den gesamten Prozess rund um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union durch eine Brexit-Arbeitsstruktur. Das Ziel ist es, bestehende Ressourcen so zu bündeln, dass kurzfristige Lösungen für Brexit-bezogene Risiken gefunden werden und kompetente Ansprechpartner für zentrale Fragen zur Verfügung stehen. Der Brexit hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche in Hessen. Diese betreffen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen und andere Institutionen. Bereits zum 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich auf der Basis des verhandelten Austrittsabkommens aus der Europäischen Union ausgeschieden. Vereinbart war eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Am 31. Dezember hat sich mit der Beendigung der Übergangsphase der finale Austritt vollzogen. Nur wenige Tage vor dem Ablauf der Frist ist die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich zu einem Handels- und Kooperationsübereinkommen, einem Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Sicherheit, sowie einem Abkommen zur Informationssicherheit gelangt. Das Abkommen wurde am 28. April 2021 vom Europäischen Parlament ratifiziert. Damit sind die weitreichenden Veränderungen dauerhaft in Kraft. Nach wie vor gibt es regelmäßig neue Entwicklungen, die sich auf Hessen auswirken können. Dies macht es weiterhin notwendig, die Auswirkungen des Brexit wie auch den Stand der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zu beobachten und zu bewerten. Die Hessische Brexit-Arbeitsstruktur hat diese Aufgabe übernommen und steht den Bürgerinnen und Bürgern für Auskünfte weiterhin zur Verfügung. 

Gebühren

  Anfragen zu den Auswirkungen des Brexit und den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind kostenfrei. 

An wen kann ich mich wenden?

   

Zuständigkeit

  Zuständigkeit: Die folgenden Ansprechpersonen sind Teil der Arbeitsstruktur und stehen Ihnen und Ihren Organisationen bei Ihren individuellen Fragestellungen zur Verfügung: Leitung Themengruppe I Schwerpunkte: Auswirkungen Finanzplatz Frankfurt; Standortmarketing Marco Kreuter, Tel.: 0611 815 2052, E-Mail marco.kreuter@wirtschaft.hessen.de Abteilung Wirtschaftsordnung, Finanzdienstleistungen, Börsen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Schwerpunkte: Auswirkungen Realwirtschaft; Standortmarketing Dr. Mandy Pastohr, Tel.: 0611 815 2340, E-Mail mandy.pastohr@wirtschaft.hessen.de Abteilung Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologische Innovation Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Leitung Themengruppe II Schwerpunkte: Rechtsrahmen für den Finanzplatz Matthias Schenk, Tel.: 0611 32 132260, E-Mail matthias.schenk@hmdf.hessen.de Abteilung Steuern, Abgaben und Finanzmarktrecht Hessisches Ministerium der Finanzen Leitung Themengruppe III Schwerpunkte: Begleitung der Brexit Verhandlungen in Brüssel, Vermittlung Hessischer Positionen E-Mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de" Vertretung des Landes Hessen bei der EU staatskanzlei.hessen.de/berlin-europa-und-die-welt/hessen-in-europa/vertretung-des-landes-hessen-bei-der-europaeischen-union 
Freigabevermerk Hessische StaatskanzleiFreigabedatum 12.03.2020Zurück zur Übersicht