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Beratung zur vertraulichen Geburt

Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche...

Beschreibung

  Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung. Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren. 

Voraussetzungen

  Sie haben den Wunsch, Ihre Schwangerschaft oder Ihre Mutterschaft geheim zu halten und wollen gleichzeitig professionell beraten und medizinisch betreut werden. 

Verfahrensablauf

  Die Frau wählt, um ihre Anonymität zu wahren, ein Pseudonym aus, das aus einem Vor- und Familiennamen besteht Die Frau wählt, wenn sie möchte, auch weibliche und männliche Vornamen für das Kind aus Die Beratungsstelle nimmt die Personalien der Frau vertraulich auf und verschließt sie in einem Umschlag (Herkunftsnachweis) Die Frau wird unter Nutzung des Pseudonyms von der Beratungsstelle an eine Geburtsklinik oder eine Hebamme vermittelt Die Beratungsstelle teilt dem zuständigen Jugendamt das Pseudonym und den voraussichtlichen Geburtstermin mit Die Geburt wird medizinisch betreut und unter dem Pseudonym dokumentiert Die Geburtsklinik oder die Hebamme teilt der Beratungsstelle das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes mit Die Beratungsstelle schreibt diese Angaben und auch das Pseudonym der Mutter auf den oben genannten Umschlag und leitet diesen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur sicheren Verwahrung weiter Weiterhin wird unter Wahrung der Anonymität der Mutter das Standesamt informiert, damit eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann. Das Standesamt teilt den beurkundeten Namen des Kindes ebenfalls dem BAFzA mit Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das vertraulich geborene Kind das Recht, den Herkunftsnachweis einzusehen Belange, die diesem Einsichtsrecht entgegenstehen, kann die Mutter bei einer Beratungsstelle geltend machen Die Beratungsstelle zeigt der Mutter Hilfsangebote auf und erörtert mit ihr Maßnahmen zur Abwehr der befürchteten Gefahren Das Kind kann sein Einsichtsrecht gegebenenfalls gerichtlich geltend machen. Bei dem Verfahren werden auch die Interessen der Mutter berücksichtigt 

Fristen

  Falls Sie das Kind später wieder zurücknehmen möchten, kann dies nur bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens erfolgen. Dieses dauert ca. ein Jahr. 

Unterlagen

  Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Identitätsfeststellung. 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  Schwangerschaftsberatungsstellen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Ebenfalls ist das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym & sicher": 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar und hilft in mehreren Sprachen sowie barrierefrei weiter. Es bietet den Schwangeren erste Unterstützung und vermittelt an die lokalen Schwangerschaftsberatungs­stellen weiter. Umfassende Informationen finden sich auf: 

Was muss ich wissen?

  Die elterliche Sorge der Mutter ruht nach der vertraulichen Geburt. Sie kann sich nach der Kindesabgabe jedoch noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, indem sie vor dem Abschluss des Adoptionsverfahrens gegenüber dem Familiengericht ihre Anonymität aufgibt und das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. 

Bemerkung

  Weitere Informationen zur vertraulichen Geburt finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Vor der Geburt

    Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 25.10.2016Zurück zur Übersicht